70. BetonTage: Teilnahmebedingungen
1. Veranstaltung und Termin
70. BetonTage: 10. - 12. März 2026
2. Öffnungszeiten
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Ausstellung |
Vortragsveranstaltungen |
Abendveranstaltungen |
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10.03.2026 |
8:00 - 20:30 Uhr |
9:00 - 18:00 Uhr |
FAIRbinden |
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11.03.2026 |
8:00 - 22:30 Uhr |
9:00 - 17:30 Uhr |
Abendveranstaltung |
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12.05.2026 |
8:00 - 14:00 Uhr |
9:00 - 16:30 Uhr |
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3. Veranstalter
FBF Betondienst GmbH
Gerhard-Koch-Str. 2+4, 73760 Ostfildern
Telefon +49 711 32732-325
Fax +49 711 32732-350
betontage@betonservice.de
www.betontage.de
4. Veranstaltungsort
Congress Centrum Ulm
Maritim Hotel Ulm
Basteistraße 40, 89073 Ulm
5. Kongressbüro
Das Kongressbüro ist vom 09. - 12. März 2026 erreichbar.
Die Rufnummer des Kongressbüros finden Sie auf www.betontage.de.
6. Anmeldung und Zahlungsbedingungen
In den Teilnahmegebühren für die Präsenzveranstaltungen sind der Zugang zum Congress Centrum Ulm, die Kongressunterlagen, das Mittagessen sowie die Pausenbewirtung enthalten.
Für die Anmeldung steht ein den Link zum BetonTage-Ticketshop auf www.betontage.de zur Verfügung. Die Anmeldung ist verbindlich. Im Anschluss an Ihre Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Buchung mit einem Link zu Ihrer Rechnung und Ihrem Ticket, das nach Eingang der Zahlung zum Download bereit steht. Bei Vorlage des Tickets erhalten Sie am Kongressbüro Ihr Namensschild sowie die Kongressunterlagen.
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug zu begleichen. Den Teilnehmer*innen kann der Zugang zur Veranstaltung verwehrt werden, wenn der Rechnungsbetrag nicht fristgemäß eingeht oder wenn nicht alle offenen Forderungen des Veranstalters gegenüber dem teilnehmenden Unternehmen erfüllt sind.
Für die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung gilt gemäß § 3a Absatz 3 Nr. 5 UStG der in Deutschland gültige Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 % für die Rechnungsstellung. Dies gilt auch für Teilnehmer*innen / Rechnungsempfänger*innen außerhalb Deutschlands.
Programmänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
7. Stornierung und Umbuchung
Die Anmeldung im Ticketshop der BetonTage ist verbindlich. Stornierungen sind bis zum 12.01.2026 kostenfrei möglich, vom 13.01.2026 bis zum 09.02.2026 beträgt die Stornogebühr 50 % vom Ticketpreis, ab dem 10.02.2026 beträgt die Stornogebühr 100 % vom Ticketpreis. Eine Stornierungsanfrage muss schriftlich an betontage@betonservice.de erfolgen. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers / der angemeldeten Teilnehmerin ist in Absprache gerne möglich.
8. Übernachtung
Zur Buchung Ihrer Übernachtung finden Sie auf www.betontage.de unter „Anreise und Aufenthalt“ weitere Informationen. Aufgrund begrenzter Kapazitäten empfehlen wir eine frühzeitige Buchung.
9. Datenschutzbestimmungen
Die Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass Personendaten wie Titel, Vorname, Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefondurchwahl, welche beim Anmelde- oder Kommunikationsprozess zur Vorbereitung auf die Veranstaltung angegeben werden, zwecks Vertragserfüllung und Zustellung weiterführender Veranstaltungsinformationen vom Veranstalter genutzt werden können. Der Veranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert Personendaten, sofern dies zur Erbringung von Dienstleistungen, zur Zustellung von personenbezogenen Veranstaltungsinformationen und zum Ticketversand notwendig ist. Mit der Anmeldung zu den BetonTagen erklären sich die Teilnehmer*innen damit einverstanden, auch über künftige Veranstaltungen und Dienstleistungen der FBF Betondienst GmbH sowie des Fachverbands Beton- und Fertigteilwerke Baden-Württemberg e.V. und in Kooperationen mit Dritten stattfindende Events und Services informiert zu werden.
Den Teilnehmer*innen und Aussteller*innen der BetonTage wird während der Veranstaltung eine digitale Teilnehmerliste in Form einer druck- und kopiergeschützten PDF-Datei zur Verfügung gestellt, die Titel, Vorname, Name, Firma und Angaben zur Anwesenheit enthält.
Zur Identifikation und Prüfung der Zutrittsberechtigung wird Teilnehmer*innen und Aussteller*innen der BetonTage ein Namensschild ausgehändigt, das Titel, Vorname, Name, Firma und Angaben zur Anwesenheit abbildet.
Während der BetonTage werden gemäß Art. 14 DSGVO Foto- und Videoaufnahmen gemacht, die für die Berichterstattung und die Öffentlichkeitsarbeit rund um die BetonTage verwendet und veröffentlicht werden. Dies betrifft Print-, Online- und soziale Medien. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 (f) DSGVO.
Ausführliche Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung des Veranstalters auf www. betontage.de/datenschutz entnommen werden. Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Teil der Teilnahmebedingungen.
11. Schlussbestimmungen
Sollten Teile der vorliegenden Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrages nicht. Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Stuttgart.
Stand: Oktober 2025